Unser logopädisches Therapieangebot
Logopädie für Kinder und Jugendliche:
Im Bereich der Therapie mit Kindern und Jugendlichen behandeln wir verschiedenste Störungsbilder, die sich in die Bereiche Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, sowie Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS) gliedern.
Folgende Störungsbilder behandeln wir:
- Sprachentwicklungsverzögerungen
- Sprachentwicklungsstörungen
- Störungen des Grammatikerwerbs (Dysgrammatismus)
- nicht altersgemäß entwickelter Wortschatz
- Aussprachestörungen z. B. Sigmatismus („Lispeln“)
- Myofunktionelle Störungen (u.a „viszerales Schluckmuster“)
- Störungen der phonologischen Bewusstheit

Logopädie für Erwachsene:
Im Bereich der Therapie mit Erwachsenen behandeln wir neurologisch oder tumorbedingte Sprach-, Sprech, Stimm- und Schluckstörungen, sowie Facialis Paresen.
Folgende Störungsbilder behandeln wir:
- Aphasie (Sprachstörungen, Wortfindungsstörungen z.B. nach Schlaganfall, Hirntumor oder Hirnverletzung)
- Dysarthrie (Sprechundeutlichkeiten, z. B. insbesondere nach Schlaganfällen. „lallende“, stockende, verwaschene Aussprache)
- Dysphagie („Schluckstörungen“; neurologisch, funktionelle oder altersbedingte)
- Sprechapraxie
- Facialis Paresen (Lähmungen des Gesichtsnervs)
- Kommunikationsstörungen bei Demenz
- neuromuskuläre Funktionsstörungen im (z. B. Bei Morbus Parkinson, Amyotropher Lateralsklerose (ALS), Schlaganfall und anderen Hirnschädigungen)
Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?
Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung, „Rezept“), die von verschiedenen Facharztrichtungen ausgestellt werden dürfen:
- Kinderarzt/Kinderärztin
- Neurologe/Neurologin
- Hals-Nasen-Ohren Arzt/ Ärztin
- Phoniater:in, Pädaudiologe/Pädaudiologin
- Kieferorthopäde/Kieferorthopädin
- Internist:in
- Allgemeinmediziner:in
Nach der Ausstellung einer Heilmittelverordnung muss diese innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. Bitte lassen Sie sich möglichst erst nach Terminabsprache mit unserer Praxis ein Rezept für Logopädie ausstellen.
Die Therapiedauer wird auf der Verordnung durch den/die Arzt/Ärztin festgesetzt und kann 30, 45 oder 60 Minuten betragen. Die Frequenz variiert hierbei.
Für nähere Informationen zu unseren kostenpflichtigen Zusatzleistungen für Selbstzahler, sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IgeL), sprechen Sie uns gerne an!
Kostenübernahme der logopädischen Behandlung
Die gesetzliche Krankenkassen kommen für die Kosten einer Heilmittelbehandlung wie Logopädie auf. Dafür benötigen wir, wie oben beschrieben, lediglich eine Heilmittelverordnung (Rezept) der Arztpraxis, welche die medizinische Notwendigkeit nachweist.
Bei der Behandlung von Kindern unter 18 Jahren entstehen dann keine weiteren Kosten.
Für Personen über 18 Jahren besteht eine Zuzahlung von 10,00 € und 10% des Rezeptwertes.
Zunächst benötigen Sie eine Heilmittelverordnung, aus der eine Indikation für eine logopädische, physiotherapeutische oder ergotherapeutische Behandlung ersichtlich wird.
Es wird empfohlen, vor der therapeutischen Behandlung mit der eigenen Krankenkasse zu klären, inwieweit diese die Behandlungskosten übernimmt, da dies je nach Vertrag mit der privaten Krankenkasse unterschiedlich geregelt ist. Sie müssen zunächst den kompletten Betrag an die Praxis zahlen, unabhängig davon, was Ihre Krankenkasse Ihnen erstattet. Dafür schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit unserer Praxis ab. Die Höhe des Honorars stellt sich zum Beispiel aus den folgendenden Qualifikationen zusammen: die Fort- und Weiterbildung des/ der Therapeut:in, der Organisation der Praxisabläufe, der Behandlungsinhalte und der Ausstattung der Praxis.