Unser Fokus liegt auf der evidenzbasierten Therapie zur Behandlung von neurologischen Krankheitsbildern.
Neben dieser Spezialisierung bieten wir außerdem Orthopädie und Geriatrie an.
Der Ergotherapie liegt die positive Wirkung von bedeutsamer Betätigung zugrunde. In der Therapie geht es darum, durch gezielte Behandlungen mit verschiedensten Techniken und Trainings unsere Klienten und Klientinnen beim erreichen ihrer persönlichen Ziele zu unterstützen. Der Grundgedanke ist dabei immer selbstständiges Handeln im Alltag zu ermöglichen.
Bei einer motorisch-funktionellen Behandlung ist das Ziel durch eine gezielte Behandlung die Heilung von durch Krankheit oder einen Unfall geschädigter Strukturen des Körpers (wie z.B. Muskulatur, Sehnen, Gelenken, Haut und/oder peripheren Nerven) zu unterstützen und so die motorischen Fähigkeiten zurück zu erlangen.
Mögliche Krankheitsbilder bei denen dies häufig notwendig ist, sind unter Anderem:
Ziel einer Sensorisch-perzeptiven Behandlung ist es, mit Hilfe von individuell ausgewählten Behandlungsansätzen, Einschränkungen der Wahrnehmung über sämtliche Sinnesorgane und deren Verarbeitung im Zentralen Nervensystem (ZNS), sowie Störungen der Steuerung des Körpers von Kraft bis Präzision zu behandeln. Ein weiterer Bereich der Sensorisch-perzeptiven Behandlung ist die Behandlung von Entwicklungs-, Verhaltens- und emotionalen Störungen bei Kindern und Jugendlichen.
Mögliche Krankheitsbilder bei denen dies häufig notwendig ist, sind unter Anderem:
Ziel des ergotherapeutischen Hirnleistungstrainings ist es gezielt verschiedene krankheitsbedingt Einschränkungen von globalen oder spezifischen mentalen, sowie höheren kognitiven Funktionen zu trainieren. Des Weiteren werden kognitive Ausdauer, Belastbarkeit und das Sehen z. B. beim Gesichtsfeldausfall trainiert.
Mögliche Krankheitsbilder bei denen dies häufig notwendig ist, sind unter Anderem:
Ziel einer psychisch-funktionellen Behandlung ist das Training globaler und spezifischer mentaler Funktionen, die im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung gestört sind. Daher stehen hauptsächlich psychosoziale, emotionale und psychomotorische Fähigkeiten im Fokus der Behandlung.
Mögliche Krankheitsbilder bei denen eine solche Behandlung oft notwendig ist, sind unter Anderem:
Das Exoskelett EksoNR von Eksobionics ist ein Gangtrainer und unterstützt Patient:innen in der Neurorehabilitation auf ihrem Weg zum verbesserten Gangbild mit weniger Unterstützung. Das EksoNR ist vor allem für Patient:innen mit erworbenen Schlaganfall oder Hirnverletzungen die ideale Lösung, um das Gehen zu üben. Es verhilft der zu behandelnden Person zu mehr Aktivität und regt die Neuroplastizität an. Das EksoNR lehrt dem Gehirn und den Muskeln das Wiedererlernen eines physiologischen Gangbildes.
Bei motorischen Funktionseinschränkungen verbessert das Vibramoov (von Techno Concept) durch funktionelle propriozeptive Stimulation (FPS) sensomotorische Funktionen bei Patient:innen. Das Vibramoov ist sehr vielseitig einsetzbar, kann das Gehen initiieren, Haltungskontrolle schulen, die Neuroplastizität stimulieren und darüber hinaus die Koordination der Muskulatur verbessern. Das Vibramoov ist klinisch anwendbar bei Schädelhirntrauma, Zerebralparese, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Polytrauma und Schlaganfall.
Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für die Kosten einer Heilmittelbehandlung wie Ergotherapie auf. Dafür benötigen wir, wie oben beschrieben, lediglich eine Heilmittelverordnung (Rezept) der Arztpraxis, welche die medizinische Notwendigkeit nachweist.
Für Personen über 18 Jahren besteht eine Zuzahlungspflicht in Höhe von 10% des Rezeptwertes, bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren entstehen keine weiteren Kosten.
Zunächst benötigen Sie eine Heilmittelverordnung, aus der eine Indikation für eine logopädische, physiotherapeutische oder ergotherapeutische Behandlung ersichtlich wird.
Es wird empfohlen, vor der therapeutischen Behandlung mit der eigenen Krankenkasse zu klären, inwieweit diese die Behandlungskosten übernimmt, da dies je nach Vertrag mit der privaten Krankenkasse unterschiedlich geregelt ist. Sie müssen zunächst den kompletten Betrag an die Praxis zahlen, unabhängig davon, was Ihre Krankenkasse Ihnen erstattet. Dafür schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit unserer Praxis ab. Die Höhe des Honorars stellt sich zum Beispiel aus den folgendenden Qualifikationen zusammen: die Fort- und Weiterbildung des/ der Therapeut:in, der Organisation der Praxisabläufe, der Behandlungsinhalte und der Ausstattung der Praxis.